Informationsveranstaltung der Schornsteinfegerinnung im Freistaat Thüringen – Rechtssicherheit im hoheitlichen Bereich gestärkt

Im Anschluss an die ordentliche Innungsversammlung am 30. Oktober 2025 fand eine weiterführende Informationsveranstaltung statt, die sich an Behördenvertreter, bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (bBSF) und Fachbetriebe richtete. Ziel war die präzise Darstellung aktueller rechtlicher Vorgaben sowie die Ableitung verbindlicher Handlungsempfehlungen für die tägliche Praxis im Schornsteinfegerhandwerk.

Zentral behandelt wurden der Rechtsstatus und die hoheitlichen Pflichten des bBSF nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG). Es wurde klar herausgestellt, dass Feuerstättenschauen, Bauabnahmen und die Erstellung hoheitlicher Bescheide ausschließlich durch den bBSF erfolgen dürfen.

Ein weiterer Schwerpunkt lag auf den Anforderungen der 1. BImSchV, insbesondere § 26 Absatz 1. Für ältere Einzelraumfeuerungsanlagen wurde der verpflichtende Emissionsnachweis erläutert, dessen Fehlen den Weiterbetrieb ausschließt. Ergänzend wurden Fragestellungen zu „betriebsbereit unbenutzten“ Anlagen sowie zu messtechnischen Nachweispflichten praxisnah bewertet.

Im Rahmen der Thüringer Bauordnung (ThürBO) wurden Aufbewahrungspflichten und Haftungsfragen des bBSF gemäß § 89 behandelt. Dabei wurde betont, dass fehlende Betreiber- oder Emissionsunterlagen Auswirkungen auf die Bescheinigungspflicht haben können und eine sorgfältige Dokumentation unerlässlich ist.

Auch die Pflichten aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) standen im Fokus. Neben internen Dokumentationspflichten wurden die Anforderungen an den Umgang mit Kundendaten, die Aufbewahrungsfristen sowie die Übermittlung an Behörden thematisiert. Die Verwaltungspraxis sieht hierbei häufig Aufbewahrungsfristen von bis zu zehn Jahren vor.

Abschließend wurden die Vertretungs- und Verwaltungsregelungen nach §§ 11 ff. SchfHwG erläutert. Die Teilnehmenden erhielten klare Hinweise zur formgerechten Dokumentation von Vertretungsvollmachten und Zuständigkeiten, um die rechtskonforme Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben jederzeit sicherzustellen.

Mit dieser Informationsveranstaltung stärkt die Innung die rechtliche Orientierung und Handlungssicherheit aller Beteiligten. Die vermittelten Inhalte unterstützen eine einheitliche Verwaltungspraxis, erhöhen die Transparenz im hoheitlichen Vollzug und tragen maßgeblich zur nachhaltigen Qualitätssicherung im Schornsteinfegerhandwerk bei.