Hinweise zum Baurecht Hessen
Energieerzeugungsanlagen
Sehr geehrte Bauherrschaft,
Aufgrund der derzeitigen Rechtslage (§ 76 HBO) kann eine unkorrekte Abwicklung der baurechtlichen Vorgaben zu einem späteren Zeitpunkt, rechtliche als auch finanzielle Folgen haben. Um einen ordnungsgemäßen Bauablauf sicherzustellen und evtl. Mängel im Rahmen der Bauausführung an den geplanten Energieerzeugungsanlagen im Vorfeld so gering wie möglich zu halten, sollten unter anderem die nachstehenden Positionen beachtet werden
1. Vor Einbau der Energieerzeugungsanlage ist durch den zuständigen Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/in eine Vorabstimmung/Stellungnahme nach § 55 Anlage 2 HBO auszustellen. Hierzu ist in der Regel eine Ortsbesichtigung erforderlich.
2. Bei Neubau eines Abgassystems (Abgasleitung, Schornstein) oder Schächten für Abgasleitungen ist in der Regel eine Bauzustandsbesichtigung im Rohbauzustand erforderlich. Hier ist es von besonderer Wichtigkeit, dass zu diesem Zeitpunkt die Abgasleitung/en, Schächte für Abgasleitung/en und/oder Schornsteine unverputzt oder unverkleidet sind. Alle konstruktiven Bereiche wie Deckendurchführungen und Abstände von brennbaren Baustoffen und Bauteilen müssen noch sichtbar sein.
3. Bei Einbau einer Feuerstätte für feste Brennstoffe wie Kachelofen, offener Kamin ist der geplante bzw. evtl. vorhandene Schornsteinquerschnitt, der Anschluss an den Schornstein und Aufbau der Anbauwand für die zu errichtende Feuerstätte zu beurteilen. Hierzu darf der Vorort errichtete Feuerstätte noch nicht verschlossen sein. Die konstruktiven Teile müssen noch einsehbar sein. Die beauftragte Fachfirma (z.B. Kachelofenbauer) hat frühzeitig den Zeitpunkt dieses Bauzustandes der Bauherrschaft und Bezirksschornsteinfegermeister/in mitzuteilen, damit eine Terminabstimmung erfolgen kann.
4. Küchenabluftanlagen, Abluftwäschetrockner Ventilator- unterstützte Lüftungsanlagen usw. fördern Luft aus den Räumen ins Freie. Der gleichzeitige Betrieb solcher Anlagen mit Feuerstätten ist nur mit Sicherheitseinrichtungen (z.B. Fensterkontaktschalter) oder anderer geeigneter Maßnahmen zulässig.
(Kohlenmonoxyd Bildung durch Sauerstoffmangel beim Betrieb der Feuerstelle)
Bitte stimmen Sie die technischen Möglichkeiten schon in der Planungsphase mit Ihrem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/in ab, um kostenintensive Nachbesserungen zu vermeiden.
5. Nach Fertigstellung der baulichen Maßnahmen ist grundsätzlich der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger/in zu benachrichtigen um die „Bescheinigung der sicheren Benutzbarkeit“ auszustellen, die aus bau- und versicherungsrechtlichen Gründen aufbewahrt werden sollte.
6. Bitte verlassen Sie sich nicht auf die, sicher gut gemeinten, Zusagen der entsprechenden Fachfirmen sich mit dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/in in Verbindung zu setzen denn im Baurecht ist ausdrücklich „die Bauherrschaft“ aufgeführt und somit für daraus resultierende Schäden verantwortlich. Auch stehen die so eingesparten Abnahmegebühren in keinem Verhältnis zu den eventuell anfallenden Kosten, da die nicht vorhandene „Bescheinigung der sicheren Benutzbarkeit“ unter Umständen im Schadensfall des Rechts bzw. Versicherungsstatus in Frage stellt, und dann sogar als grobe Fahrlässigkeit (bzw. Vorsatz) ausgelegt werden kann.
7. Die für die Tätigkeiten des/der Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/in erhobenen Gebühren sind im derzeit gültigen Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung) festgelegt. Die für Ihr Bauvorhaben zu erhebende Gebühr wird entsprechend ausgewiesen. Sollten Sie in Ihren Entscheidungen unsicher sein oder Fragen zu Ihrem Bauvorhaben anstehen, so stehe ich Ihnen gerne zu einem persönlichen Gespräch nach Terminvereinbarung zur Verfügung.
Darüber hinaus stehen Ihnen Ihre bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/innen in Fragen und Beratung zum Bereich des Umweltschutzes, der rationellen Energieverwendung (Anstoß-Energieberatung zu Feuerstätte und Gebäudehülle), des Brandschutzes und zum Baurecht (HBO-FeuVo) in Bezug Energieerzeugungsanlagen als Ansprechpartner zur Seite.